ÖFFENTLICHES ANGEBOT
über die Leistung einer freiwilligen wohltätigen Spende

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Dieses öffentliche Angebot über die Leistung einer wohltätigen Spende (nachfolgend - «Angebot») ist gemäß Art. 641 des Zivilgesetzbuchs der Ukraine ein Vorschlag der WOHLTÄTIGEN ORGANISATION «WOHLTÄTIGKEITSSTIFTUNG «NADII BUTY»., Identifikationscode der juristischen Person 45956568, mit Sitz unter der Adresse: Ukraine, 08149, Gebiet Kyjiw, Rajon Butscha, Dorf Sofijiwska Borschtschahiwka, Str.
Olha Kobyljanska, Gebäude 5W, Wohnung 150 (nachfolgend - «Stiftung»), vertreten durch die Leiterin (Direktorin) Direktorin der Stiftung SAFIJEWA SWITLANA ANATOLIJIWNA, die auf Grundlage der Satzung handelt, an einen unbestimmten Kreis geschäftsfähiger natürlicher Personen und juristischer Personen des Privatrechts, die freiwillig wohltätig tätig sind (nachfolgend jede solche Person - «Spender»), einen Vertrag über die Leistung einer wohltätigen Spende (nachfolgend - «Vertrag») zu den in diesem Angebot beschriebenen Bedingungen mit jedem Spender zu schließen, der sich meldet.
1.2. Dieses Angebot tritt mit dem Moment seiner Veröffentlichung auf der Website der Stiftung im Internet unter dem Link: https://hopetobe.org (nachfolgend - «Website») in Kraft. Dieses Angebot ist unbefristet und kann von der Stiftung jederzeit (bis zu seiner Annahme durch den Spender) durch Veröffentlichung der entsprechenden Information auf der Website geändert oder widerrufen werden.
1.3. Die Stiftung kann Verträge über die Leistung einer wohltätigen Spende in einem anderen Verfahren und/oder zu anderen Bedingungen schließen, als in diesem Angebot vorgesehen. Der Spender kann sich gesondert an die Stiftung wenden

2. GEGENSTAND DES VERTRAGS
2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die unentgeltliche und freiwillige Übertragung von Geldmitteln durch den Spender in das Eigentum der Stiftung im Wege einer wohltätigen Spende für die Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit der Stiftung. Der Spender bestimmt die Höhe der wohltätigen Spende selbst. Die Stiftung bestimmt die Verwendungsrichtungen der wohltätigen Spende im Rahmen ihrer eigenen satzungsgemäßen Tätigkeit selbst, sofern der Spender nicht in dem in diesem Vertrag festgelegten Verfahren etwas anderes bestimmt hat.
Gegenstand dieses Vertrags ist nicht die unmittelbare oder mittelbare Erzielung von Gewinn durch eine der Vertragsparteien.
2.2. Die Übertragung von Geldmitteln durch den Spender nach diesem Vertrag gilt als wohltätige Spende gemäß Art. 6 des Gesetzes der Ukraine «Über wohltätige Tätigkeit und wohltätige Organisationen».
2.3. Auf Wunsch kann der Spender die Zweckbestimmung der wohltätigen Spende angeben, indem er unter den von der Stiftung angekündigten Programmen (Projekten) und Zielen auswählt.

3. ANNAHME DES ANGEBOTS
3.1. Die Annahme des Angebots (Annahme der Bedingungen des Angebots) bedeutet, dass der Spender mit allen seinen Bestimmungen einverstanden ist, die Satzung der Organisation zur Kenntnis genommen hat, die in elektronischer Form auf der Website der Organisation veröffentlicht ist, den Gegenstand des Vertrags, den Zweck und die Ziele der öffentlichen Sammlung wohltätiger Spenden vollständig versteht und ihnen zustimmt sowie dem Recht der Organisation zustimmt, einen Teil der wohltätigen Spende des Spenders für Verwaltungsausgaben der Organisation zu verwenden, in einer Höhe, die nicht über das nach der Gesetzgebung der Ukraine Vorgesehene hinausgeht.
3.2. Der Spender und die Organisation vereinbaren, geleitet von Art. 207, Teil 2 des Art. 639, Art. 641 und 642 des Zivilgesetzbuchs der Ukraine, dass der Vertrag über die wohltätige Spende ab dem Moment der Annahme des Angebots als geschlossen gilt..
3.3. Die Parteien vereinbaren, dass die Nichteinhaltung der Schriftform des Vertrags über die wohltätige Spende durch die Parteien nicht dessen Unwirksamkeit bedeutet.

4. LEISTUNG DER SPENDE
4.1. Der Spender bestimmt die Höhe der wohltätigen Spende selbst.
4.2. Die wohltätige Spende ist freiwillig und unterliegt keiner späteren Rückerstattung an den Spender.
4.3. Gemäß diesem Angebot und Vertrag werden wohltätige Spenden von den Spendern geleistet und von der Stiftung zur Durchführung und Sicherstellung wohltätiger Tätigkeit (Umsetzung der
Richtungen und Ziele wohltätiger Tätigkeit sowie wohltätiger Programme) der Stiftung gemäß der Satzung und der Gesetzgebung der Ukraine verwendet. Der Spender stimmt einer solchen Zweckbestimmung seiner Spende zu.
4.4. Möglichkeiten der Leistung einer wohltätigen Spende:
• eine einmalige Zahlung;
• ein Abonnement, das monatliche/jährliche Zahlungen in beliebiger Höhe vorsieht.
Das genannte Abonnement kann jederzeit über die Dienste der Bank des Nutzers gekündigt werden (zum Beispiel Privat24, Apple Pay, Google Play und andere).

5. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
5.1. Die Stiftung verpflichtet sich, die Mittel der wohltätigen Spende des Spenders streng im Einklang mit der Gesetzgebung der Ukraine und ausschließlich im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit zu verwenden.
5.2. Die Stiftung hat das Recht, die Verwendungsrichtungen der wohltätigen Spende gemäß ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit und der Gesetzgebung der Ukraine selbst zu bestimmen, ausgenommen die Fälle, in denen der Spender ein konkretes Ziel seiner Spende durch einen gesonderten Vertrag mit der Stiftung festgelegt hat. Hat der Spender somit kein konkretes Ziel der wohltätigen Spende festgelegt, gilt die Spende als für die Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit der Stiftung geleistet.
5.3. Der Spender hat das Recht, Informationen über die Verwendung seiner wohltätigen Spende zu erhalten.
Zu diesem Zweck kann die Stiftung auf der Website jährliche Finanzberichte veröffentlichen, die unter anderem Informationen über (i) die Höhe der von der Stiftung im Berichtszeitraum erhaltenen Spenden und (ii) die Ausgaben der Stiftung im Berichtszeitraum enthalten. Auf schriftliche Anfrage des Spenders kann die Stiftung die zweckgemäße Verwendung der wohltätigen Spende auch durch zusätzliche Unterlagen bestätigen. Der Zugang zu den Berichten über die Verwendung wohltätiger Spenden wird von der Stiftung in dem Verfahren und innerhalb der Fristen gewährt, die durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine und dieses Angebot vorgesehen sind.
5.4. Mit der Leistung einer wohltätigen Spende bestätigt der Spender vorbehaltlos (i) seine Geschäftsfähigkeit, (ii) die Freiwilligkeit des Rechtsgeschäfts, (iii) dass der Gegenstand der wohltätigen Spende weder einem Verbot noch einer Beschlagnahme unterliegt, nicht verpfändet ist, nicht mit sonstigen Rechten Dritter belastet ist und nicht unter Verstoß gegen die Normen des Gesetzes der Ukraine «Über die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung (Wäsche) von aus Straftaten erlangten Erträgen, der Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen» erworben wurde. Entstehen bei der Stiftung begründete Zweifel an diesen Aussagen, hat die Stiftung das Recht, entsprechende Nachweise anzufordern, und der Spender verpflichtet sich, diese vorzulegen.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1. Auf die Beziehungen zwischen dem Spender und der Stiftung finden die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung der Ukraine Anwendung.
6.2. Die Haftung der Stiftung für die Verletzung dieses Vertrags oder des Verfahrens der Verwendung wohltätiger Spenden entsteht aus den Gründen, in der Höhe und in dem Verfahren, die durch die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung der Ukraine bestimmt sind. 6.3. Entstehen zwischen den Parteien dieses Vertrags Streitigkeiten, sind diese im Wege von Verhandlungen zu lösen. Ist eine Lösung der Streitigkeiten im Wege von Verhandlungen nicht möglich, werden die Streitigkeiten von den Gerichten in dem durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegten Verfahren behandelt.

7. KONTAKTDATEN
Bezeichnung:
WOHLTÄTIGE ORGANISATION «WOHLTÄTIGKEITSSTIFTUNG «NADII BUTY»
Adresse Ukraine, 08149, Gebiet Kyjiw, Rajon Butscha, Dorf Sofijiwska Borschtschahiwka, Str.
Olha Kobyljanska, Gebäude 5W, Wohnung 150 Email - nadiorgua@gmail.com